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1. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 82

1845 - Heidelberg : Winter
82 §. 34. Athen. Stand hatten) keine Volksherrschaft oder Demokratie —, folg- lich (weil bei der Demokratie die Demagogen sich leicht zu unumschränkten Gebietern machen) auch keine Alleinherrschaft oder Tyrannis aufkommen. Und wo die Spartaner ihren Ein- fluß geltend machen konnten, wie das besonders im Pelopon- nes der Fall war, da fielen einerseits die alten Königthümer, anderseits konnten überall in der Folge auch keine Demokra- tieen und Tyrannen (Volksfrennde) auf die Länge bestehen. ©, Athen. 34. Aas Gegentheil des dorisch-spartanischen Wesens stellten die dem ionischen Stamme angehörigen Athener oder Athe- näer auf, die zwar leibliche Ausbildung eben so hoch hielten, als die Spartaner, aber ihr die volle geistige Ausbildung durch Wissenschaft, Kunst und Gewerbsthätigkeit, an die Seite setzten, und sich eine Staatseinrichtung gaben, die jedem Einzel- nen Geltung und Bedeutung verschaffte, aber dabei ein leichtbewegliches, zu steter Neuerung geneig- tes Wesen beförderte. Attika stand in den ältesten Zeiten unter Königen mit einer durch den Adel beschränkten Macht. Der letzte König in Athen hieß Kodrus, der 1068 v. Ehr. bei einem Einfalle, den die Dorier aus dem Peloponnes in Attika machten, durch Selbstaufopferung seinen Tod fand, durch welchen er zur Er- füllung eines Orakelspruches den Sieg auf die Seite der Athener ziehen wollte, was ihm auch gelang. Die Adelsgeschlechter, Eupatriden genannt, schafften nun die Königswürde ab, und schufen die Würde eines Archon mit beschränkterer Gewalt, die über 300 Zahre hin- durch stets bei Einem aus der Familie des Kodrus blieb, nach- her aber auf neun Eupatriden zugleich vertheilt wurde, . welche nun sämmtlich Archonten hießen und alljährlich von andern abgelöst wurden.

2. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 184

1845 - Heidelberg : Winter
184 §. 69. Die Macht der Chalifcn. logischen Partei benützt; waren sie kräftig, so griffen sie nicht selten in die Rechte und selbst in die Lehren der Kirche ein. So kam es oft zu heillosen Verwirrungen, die manchmal selbst mit Blutvergießen endeten. Bei diesen Zwisten waren auch die Mönche sehr thätig. Das Mönchswesen war im Orient, vom Klima be- günstigt, schon im 3. Jahrhundert n. Chr. aufgekommen, und zwar zuerst in Ägypten durch den Einsiedler Antonius, der ganze Gesellschaften zum Eremitenleben vereinigte; dann durch Pachomius, der das eigentliche Klosterleben auf- brachte, dessen Mitglieder wegen ihrer äußerst strengen Ent- haltsamkeit bei der Welt große Verehrung erlangten. Und allerdings waren die Klöster der Ausbreitung der Kirche sehr- förderlich, wiewohl es auch nicht fehlen konnte, daß sich bei ihrer Vermehrung im Orient auch viele Auswüchse und Ver- irrungen damit verbanden. Im 5. Jahrhundert kam das Klosterwesen nach dem Abend- lande, wo theils das abkühlende Klima, theils der geordnetere Geist der abendländischen Kirche ihm eine andere und zum Thcil bessere Einrichtung gab, die es zu Anfang des 6. Jahr- hunderts durch den h. Benedict von Nursia bekam, der seinen Klostergeistlichen Armuth, Keuschheit und Gehorsam zur Grundregel machte und mit dem Beten das Arbeiten und Studieren verbinden ließ. Die Klöster boten in der Zerrüttung und Finsterniß jener Zeiten Unterweisung den Trostbedürftigen und Unwissenden, Pflege den Armen und Kranken, Zuflucht den Verlassenen und Bedrängten; förderten die Kultur des Bodens, bewahrten die Reste der Wissenschaft, und legten überall die Keime christlicher Bildung, deren Entwickelung dann späterhin andere Anstalten übernahmen. 2. Die Macht der Chalifen. 69. Aa nun im oströmischen Reiche das Christenthum so mannigfaltigen Ausartungen unterlag, die alten Religionen

3. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 195

1845 - Heidelberg : Winter
§. 72. Das Kaiserthum und das Papftthum. 195 lien wieder großes Ansehen zu verschaffen wußte, und durch einen Vertrag mit dem kinderlosen König Rudolf Iii von Burgund das burgundische Reich (das sich tm 0. Jahr- hundert aus Hoch- und Niederburgund als ein eigenes König- reich gebildet hatte) mit Deutschland vereinigte; worauf sein Sohn, der strenge Heinrich Jh der Schwarze (1039 —1056), mit unbeschränkter königlicher Macht über alle seine Vasallen schaltete, und der durch Streitigkeiten um den päpstlichen Stuhl zerrütteten Kirche dadurch aufhalf, daß er viermal würdige deutsche Bischöffe zur-päbstlichen Würde beförderte. Dagegen gerieth sein Sohn Heinrich iv(1056—1106), den er als kaum sechsjähriges Kind hinterließ, als er zur Regierung kam, sowohl mit den Fürsten, als auch mit der Kirche in das beklagenswertheste Mißverhältniß. Eine sich widersprechende Erziehung, die ep in seiner Zugend zuerst vom Erzbischof Hanno von Köln und nachher vom Bischof Adalbert von Bremen erhielt, verdarb seinen Character, und besonders machte ihn der schädliche Einfluß des Letzter« zu einem Wüstling und Tyrannen. Seine Verachtung gegen die Fürsten, und besonders seine Mißhandlung der sächsischen, brachte alle Sachsen gegen ihn auf, so daß diese nach vergeblichen Vorstellungen endlich gegen ihn aufstanden und ihn aus ihrem Lande zu fliehen zwangen. Mit Mühe brachte er einen Theil der andern Fürsten dahin, daß sie ihm zur Unterdrückung des Aufstandes behülflich waren. Weil er aber nachher die Gefangenen nicht frei gab, so wendeten sich die Sachsen mit ihren Klagen an den Papst Gregor Vh. Diesem kühnen und Willensstärken Geiste war dieser Anlaß willkommen, um die Kirche aus den Banden der weltlichen Gewalt zu befreien. Allerdings war die Kirche theils durch die Begehrlichkeit der Geistlichkeit nach weltlichen Vortheilen, theils durch die von den Fürsten geübte Simonie (d. i. willkührliche Vergabung geistlicher Ämter um Geld und aus

4. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 210

1845 - Heidelberg : Winter
210 §. 76. Die Kirche in ihrer tiefsten Erniedrigung. brochen, indem der griechische Patriarch in Constantinopel, Michael Cerularius, durch seinen Streit mit dem Papste in Rom, und die darauffolgende gegenseitige Verdammung imjahre 1053 die Lostrennung der morgenländischen oder griechischen Kirche von der abendländischen oder römischen (lateinischen) herbeiführte. — In der römischen Kirche trat hierauf im 12. Jahrhundert ein heftiger, bis zu Gewaltthätigkeiten gehender Gegensatz gegen den welt- lichen Einfluß der Geistlichkeit auf, wurde aber durch die Verbrennung Arnolds von Brescia, der in Rom eine kirchlich-politische Reform bezweckte, unterdrückt. Das verweltlichte Leben des größten Theiles der Geist- lichkeit jener Zeit war allerdings nur geeignet, den in allen Ständen eingerissenen Verfall der Sittenzucht zu beschleunigen. Obgleich mehrere Päpste diesem Übel ernstlich zu steuern such- ten, so gab es doch auch manche, die selber ihre hohe Würde so entehrten, daß es kein Wunder war, wenn sich immer mehr Stimmen gegen die vorhandenen Mißbräuche vernehmen ließen, wie z. B. gegen das Ende des 14. Jahrhunderts in England die Angriffe Wikleff's (Wpthcliffe's) auf das Ansehen des Papstes und auf mehrere Kirchenlehren. Den größten Schaden erlitt aber die römische Kirche durch das in der letzten Hälfte des 14. Jahrhunderts eingetretene päpstliche Schisma, indem nämlich schon unter Karl Iv zwei Päpste, der eine zu Avignon in Frankreich, der andere zu Rom, aufstanden und sich gegenseitig verfluchten, so daß die ganze abendländische Christenheit gespalten und in große Verwirrung und Roth versetzt wurde. Und als nachher vol- lends noch ein dritter Papst (in Spanien) hinzukam, und alle drei sich zur Erhaltung ihres Hofes die größten Geld- erpressungen erlaubten, so wurde die Sehnsucht nach einer Verbesserung der Kirche an Haupt und Gliedern immer stärker, und in ganz Europa der Wunsch, daß man durch ein Concilium helfen möchte, immer lauter und allge- meiner.

5. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 212

1845 - Heidelberg : Winter
212 §. 76. Die Kirche in ihrer tiefsten Erniedrigung. träge mit dem Kaiser die Kraft: nur für Frankreich mußte er sie gelten lassen, und daraus entstunden in der Folge die so- genannten Freiheiten der gallicanischen Kirche. Jedenfalls aber begann von dieser Zeit an die Macht der Kirche auffallend abzunehmen, zumal die kirchliche Richtung aufgehört hatte, das Leben der europäischen Völker in dem Grade zu beherrschen, wie früherhin, und jede Nation mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Selbstständigkeit darauf bedacht war, den Einfluß der päpstlichen Macht bei sich zu beschränken. Anderseits sank aber auch die kaiserliche Macht immer tiefer durch die fortschreitende Ausbildung der sie be- schränkenden Landeshoheit der Fürsten, so daß jene den Reichs- ständen gegenüber fast nur noch in Oberhoheit bestand. Nach Sigmund's Tode kam mit Albrecht Ii von Österreich 1438 die Kaiserwürde-wieder an das habsburgische Haus, bei welchem sie dann fortwährend blieb. Da Albrecht bald starb, wurde Friedrich Iii, sein Neffe, gewählt, welcher drei und fünfzig Jahre lang über Deutschland regierte, aber mit so wenig Kraft und Ansehen, daß im Reiche die größte Un- ordnung einriß, der ohnedieß nie völlig zu Stande gekommene Landfrieden asienthalben gebrochen wurde, und in den Län- dern, wohin sonst die kaiserliche Macht gereicht hatte, ver- schiedene Veränderungen und zum Theil Umwälzungen vor- giengen, ohne daß Friedrich etwas dagegen that oder thun konnte. Doch fieng unter ihm die Macht Habsburgs an, euro- päische Bedeutung zu bekommen. Ihm folgte sein Sohn, der edle, ritterliche Maximilian I (1493—1519), der schon vorher als Gemahl Maria's, der Tochter Karl's des Kühnen von Burgund (s. §. 79), die Niederlande erworben hatte. Da er zu feinen kriegerischen Unternehmungen die Hülfe der Reichsstände, und besonders der Reichsstädte bedurfte, so willigte er 1493 in die Gründung des ewigen Landfriedens, zu dessen Aufrechthaltung nachher das Reichskammergericht eröffnet wurde. Nur die Schweiz wollte dieses Gericht nicht

6. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 214

1845 - Heidelberg : Winter
214- §. 77. Italien. ihre Fürsten und Völker sich gegenseitig die Hand zu bieten angefangen haben. Auch in geistiger Beziehung bot das Mittelalter viele merkwürdige, in der Kunst insbesondere aber großartige Er- scheinungen dar. Das Vorzüglichste in letzterem Gebiete be- zeichnen folgende Namen und Werke: in der Poesie, bei den Deutschen: Wolfram von Gschenbach (1200), Heinrich von Ofterdingen (1225), dem das Niebe- lungenlied, wiewohl fälschlich, zugeschrieben wird, Walter von der Vogelweide :c.; bei den Jtaliänern: Dante, dem sie ihr größtes Meisterwerk in der Dichtkunst verdanken (st. 1321), Petrarca (st. 1374)), Boccacio (st. 1375); bei den Persern: Firdusi (st. 1030) und Hafiz (st-1389); — in der Malerei, bei den Niederländern: Johann von Gyk; — in der Baukunst: der Münster von Straßburg, welchen Erwin von Steinbach gebaut, der Münster von Freiburg :c., besonders aber der Dom zu Köln, dessen Bau 1228 vom eimnüthigen Glaubenssinn be- gonnen, im beginnenden Jahrhundert der Kirchentrennung verlassen und in unserer Zeit vom Kunstsinn und deutsch- nationalen Einigungsgciste wieder ausgenommen wurde und seiner Vollendung entgegengeführt wird. 5. Die übrigen Staaten in Europa und Asien bis zum Ende des fünfzehnten Jahrhunderts. 1. Italien. §. 77. ttaci) dem Untergange der Hohenstaufen bekam in Italien die welfische Partei völlig die Oberhand, bis, durch die Römer- züge Heinrich's Vif und Ludwig's des Bayern ermuthigt, die ghibellinische Partei Versuche machte, wieder emporzukommen, was ihr aber nicht gelang. — Nur Sicilien, das sich, noch unter (dem §. 75 genannten) Karl von Anjou, von Neapel losriß und unter Königen aus Aragonien 1282 ein selbst- ständiges Reich wurde, blieb ghibellinisch gesinnt.

7. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 221

1845 - Heidelberg : Winter
§. 79. Frankreich. 221 aus Rechtlichkeit dem Könige von England einige von des- sen früheren französischen Besitzungen zurückgab. Er stellte Ruhe und Ordnung im Reiche her, verbesserte das Gerichts- wesen und ordnete den Zustand der Kirche. (Von seinem Kreuzzuge und Tod vor Tunis s. §. 73.) Sein Enkel Philipp Iv August, der Schöne, machte durch seine Herrschsucht und Gewaltthätigkeit das Königthum fast unumschränkt. Derselbe war es auch, der den sonst so gewaltigen Papst Bonifaz Viii so demüthi- gend behandelte, daß dieser in Folge widriger Erfahrungen in eine hitzige Krankheit verfiel und starb; — der dann den Nachfolger desselben, Clemens V, nöthigte, 1305 den päpstlichen Stuhl von Rom nach Avignon zu versetzen und auf lange Zeit dem, die Kirche herabwürdigenden fran- zösischen Einflüsse hinzugeben, — und der endlich auch den Tempelherrenorden, dessen Schätze und Güter seine Habsucht reizten, auf eine grausame Weise verfolgte und 1312 dessen gewaltsame Aufhebung betrieb. Nach dem Aussterben des capetingischen Mannsstammes kamen 1328 die Könige aus dem Hause Vulois (einer Seiten- linie des capetingischen) auf den Thron. Der erste dersel- den, Philipp Iv, verlor gegen Eduard Iii von England 1346 die Schlacht bei Crecy und mußte Calais ab- treten, erwarb aber durch Schenkung die Grafschaft Dau- phine von dem letzten Besitzer derselben, seit welcher Zeit dann die Kronprinzen von Frankreich stets den Titel Dau- phin führten. Sein Sohn Johann mußte in den fortgesetzten Kriegen mit England (besonders mit dem schwarzen Prinzen, Eduard's Iii Sohne) noch mehrere andere Besitzungen an England abtreten; seinem eigenen Sohne, Philipp dem Kühnen, verlieh er 1363 das erledigte Burgund, das dieser dann durch Erwerbungen in den Niederlanden er- weiterte.

8. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 225

1845 - Heidelberg : Winter
§. 81. Die skandinavischen Reiche. m dem Papste die Lehens- und Zinspflicht geloben, wurde von dem Adel gezwungen, 1213 die Magna charla, welche die Grundlage der eng- lischen Verfassung und Volksfreiheit enthält, zu gewähren, und suchte vergebens durch Waffengewalt die willkührliche Herrschaft wieder zu gewinnen. Nach der schwachen Regierung seines Sohnes, Hein- richs Iii, brachte der edle Eduard I in dem Jahre 1283 Wales zur Unterwerfung; aber seine Versuche, Schottlands Herr zu werden, scheiterten. Ihm verdankte der Bürger- stand seine Vertretung im Parlament. — Unter sei- nen Nachfolgern hatte England fast das ganze 14. und 15. Jahrhundert hindurch anfangs durch Kriege mit Schott- land, dann durch die fortwährenden Kriege mitfrank- reich, nach dessen Eroberung es strebte, vorzüglich aber durch beständige innere Parteiungen und Empörungen viel zu leiden, besonders als 1453 der langwierige Krieg zwischen der rotchen und weißen Rose, d. i. zwischen den zwei von dem großen König Eduard Ul stammenden Häusern Lancaster und P o r k ausbrach, der durch die Wuth und Grausam- keit, womit er geführt wurde, alle Sittlichkeit untergrub und die Bildung hemmte. Doch hatte er zur Folge, daß die Macht des Adels sank, der Bürgerstand sich hob, und Hein- rich Vh Tudor— der, als Sieger zum König ausgerufen und vom Parlament anerkannt, diesen Krieg durch seine Vermählung mit einer Prinzessin aus dem Hause Jork be- endigte, — durch seine kräftige würdevolle Handlungsweise, so wie durch verständige Benützung talentvoller Männer, das Königthum (1509) als ein fast unbeschränktes hinterlassen konnte. í*. D i e s c a n d i n a v i s ch e n Reiche. §. 81. In Dänemark, in Schweden und in Norwe- genden Heimathländern der Norman»en, die in der Mitte des 9. Jahrhunderts mit ihren Seeraubzügen 15

9. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 150

1845 - Heidelberg : Winter
150 §. 58. Der zweite Bürgerkrieg. Hierauf ließ sich „der Glückliche", wie er sich selbst nannte, auf unbestimmte Zeit zum Dictator ernennen, machte verschiedene Anordnungen, welche die Beschränkung der Tri- bunengewalt , die Herstellung der frühem Rechte des Senats, so wie die Beschützung der Provinzen vor Bedrückung zum Zwecke hatten, und legte nach drei Jahren zum Er- staunen Aller freiwillig seine Würde nieder, um dem sinnlichen Vergnügen zu leben, in welchem er ein Jahr darauf seinen Tod fand. 3. Der zweite Bürgerkrieg. 58. ^on denjenigen unter den Freunden Sulla's, die nun nach der Leitung des Staates strebten, war Cnejus Pom- pejus der angesehenste. Noch mehr vom Glücke, als von seinem Talente begünstigt, wußte er sich bereits der Beendi- gung des Kriegs gegen den tapfern Marianer S e r t o r i u s in Spanien, so wie der völligen Unterdrückung des für Rom so gefährlichen, von dem kühnen Spart a cus erhobenen, Sclavenkrieges zu rühmen, den aber im Grunde Cras- sus schon beendigt hatte. Nun verschaffte er sich auch durch die Volkstribunen, die ihm die Wiederherstellung ihrer Ge- walt verdankten, die allsgedehnteste Vollmacht zur Führung des Kriegs gegen die Seeräuber, welche damals das mittelländische Meer furchtbar beunruhigten; und weil er diesen rasch beendigte, bekam er im folgenden Jahre auch den (dritten) irrithridatischen Krieg übertragen, welchen Lucullus bereits seit mehreren Jahren mit Ruhm und Glück begonnen, aber durch Meutereien in seinem Heere zu beenden verhindert ivar. Versehen mit unumschränkter Gewalt und mit den besten Hülfsmitteln, betrieb er den Krieg gegen diesen unermüdeten Feind Rom's so nachdrücklich, daß Mithridates, von seinem eigenen Sohne verrathen und bedrängt, nach dem Verluste seines Reichs, sich zuletzt selber den Tod

10. Die Weltgeschichte in einem leicht überschaulichen, in sich zusammenhängenden Grundrisse - S. 152

1845 - Heidelberg : Winter
152 $. 58. Der zweite Bürgerkrieg. bekämpfen, und durch die Volksgunst, in der er sich durch verschwenderische Freigebigkeit festsetzte, zum Besitz der höch- sten Macht zu gelangen. Um zu diesem Ziele ;u kommen, ersah er sich zu Werk- zeugen den durch seine Reichthümer einflußreichen C r a ssu s und den auf seinen Feldherrnruhm stolzen Po mp ejus. Pompejus indcß hatte gleich -hochstrebende Absichten, wollte sich aber dabei mehr an den Senat anlehnen. Doch als ihm der Senat seine asiatischen Einrichtungen nicht unbedingt be- stätigte, ließ er sich von dem klügeren Cäsar leicht zu einer- heimlichen Vereinigung bestimmen, die im Jahre 60 zwischen Cäsar, Pompejus und Crassus zu Stande kam und den Zweck hatte, sich mit Hülfe der Volkspartei in die oberste Gewalt zu theilen. Um aber diese oberste Gewalt allmählig allein zu bekom- men, gieng C ä sar's nächstes Streben dahin, sich noch größe- ren Kriegs rühm, ein ihm ganz allein ergebe- nes Heer, und Geld zur Bezahlung seiner Ungeheuern Schulden, so wie zur Unterstützung seiner Anhänger in Rom zu verschaffen. Daher ließ er a l s C o n su l sich vom Volke das eis- u n d t r a n ö a l p i n i s ch e Gallien n e b st I I- lyricum als Provinzen zur Verwaltung anweisen (58 v. Chr.) und späterhin deren Besitz auf weitere fünfiahre verlängern. Pompejus dagegen glaubte sein Ziel am ersten da- durch erreichen zu können, daß er stets in Rom blieb, um den Senat und das Volk nach, seinem Willen zu lenken: daß er daher, als er sich nach seinem Eonsulate die Provinz Spanien auf fünf Jahre geben ließ, wider das Gesetz nicht dahin abgieng, sondern deren Verwaltung von Rom aus besorgte. Crassus endlich, der bloß die Vermehrung seines Reich- thums zur Absicht hatte und sich deßhalb die Provinz Sy- rien hatte geben lassen, gieng dorthin ab und erlitt in einem ungerechten Kriege gegen dic Parthcr eine schmähliche Niederlage, ja kurz darauf auch, in einem verrätherischen Überfalle von ihnen, den Tod.
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